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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB der Firma SINNOVO für Hardware und Service vom 01.11.2006

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB" genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskünfte. Dies gilt auch dann, wenn wir den Kunden bei Folgegeschäften nicht nochmals auf diese AGB's hinweisen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertrags-inhalt, und zwar auch dann nicht, wir nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Vielmehr gelten in jedem Fall ausschließlich diese AGB.

§ 2 Vertragsschluß
(1) Angebote sind - auch bezüglich Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur schriftlich gültig.

§ 3 Preise, Preisänderungen
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Die Preise schließen die Verpackung ein. Der Kunde trägt die Fracht- und Versicherungskosten.
(3) Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Lieferung, Lieferzeiten
(1) Sofern und soweit wir die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten beziehen, steht unsere Lieferverpflichtung unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Lieferung an uns, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet. Wird - ohne Verschulden unserseits - nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht mit dem Kunden ein neuer Liefertermin vereinbart worden ist.
(2) Die Einhaltung von Lieferfristen und- terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung unserseits, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verläßt oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist, die Ware aber ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Für Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
(3) Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs.(2) BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei uns ein. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muß mindestens zwei Wochen betragen.
(4) Nach Ablauf einer uns bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.

§ 5 Versand und Gefahrübergang
(1) Erfüllungsort ist Möckern.
(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unsere Geschäftsräume verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(3) Der Kunde kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat diese unmittelbar nach Erhalt der Teillieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.

§ 6 Gewährleistung
(1) Sofern wir dem Kunden Proben oder Muster zur Verfügung stellen, Analysen, DIN-Bestimmungen, ISO-Normen, Richtlinien, andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen nennen oder sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware machen, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung der von uns zu erbringenden Leistungen. Eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. Wir sind insbesondere nicht zu prüfen verpflichtet, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und - erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung - die Eigenschaften der gelieferten Ware zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich unter Angabe der Rechnungs-, Herstellungs- und Versandnummer zu rügen. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt. Etwa weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus den §§377,378 HGB bleiben unberührt.
(3) Unterläßt der Kunde die Wahrung von Rückgriffsrechten gegen Dritte, verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle mangelhafte Ware oder liefert er als mangelhaft gerügte Ware an Dritte aus, ohne uns zuvor Gelegenheit zur Prüfung gerügter Mängel gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche. Entsprechendes gilt für die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer Änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung.
(4) Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung binnen angemessener Frist verpflichtet. Hierfür haften wir im selben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware. Mehrkosten, die darauf beruhen, daß die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, trägt jedoch der Kunde.
(5) Kommen wir einer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu. Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware, es sei denn, die Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der mangelfreien Ware wäre für den Kunden nicht zumutbar.
(6) Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 24 (vierundzwanzig) Monaten seit Ablieferung. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Im Falle von Nachbesserungen wegen Mängeln der gelieferten Waren besteht für die Nachbesserungsleistungen eine dreimonatige Gewährleistung, für die diese AGB entsprechend gelten; sie endet nicht vor Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand. Die Gewährleistungspflicht für andere von der Nachbesserung nicht betroffenen Teile der gelieferten Ware wird durch die Nachbesserung nicht verlängert.
(7) Ersatzansprüche sind ferner nach Maßgabe von §7 begrenzt.
(8) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für offensichtliche Falschlieferungen.
(9) Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes beruhen, können wir eine Aufwandgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.
(10) Die Verpackung ist Bestandteil der Lieferung und muß bei Gewährleistungsansprüchen zusammen mit der reklamierten Ware uns übergeben werden. Ohne die Verpackung erlischt die Gewährleistungsfrist und -garantie. Die Verpackung ist deshalb zwingend erforderlich, weil wir sonst selbst die beanstandete Ware bei unserem Lieferanten nicht reklamieren können.

§ 7 Haftungsbegrenzung
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art- auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, - wenn wir oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder - wenn es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder unseren Mitarbeitern handelt oder - wenn es sich um einen Fall anfänglichen Unvermögens handelt oder - wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen.
(2) Bei Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften auf Schäden beschränkt, hinsichtlich derer der Kunde durch die Zusicherung abgesichert werden sollte.
(3) In jedem Fall ist die Haftung unsererseits für Schadensersatzansprüche jeder Art dahingehend beschränkt, daß diese Ansprüche den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen dürfen, den wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.Weitergehende Haftungsbeschränkungen in diesen AGB bleiben unberührt.
(4) Sämtliche Ersatzansprüche gegen uns gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr seit Belieferung, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Die Sonderregelung für Gewährleistungsansprüche in §6 Abs.(6) bleibt unberührt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter.
(6) Soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz vom 15.Dezember 1989 für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden zwingend haften, gelten vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach §5 Abs.2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regeln.
(7) Für Software und Daten wird keine Gewährleistung eingegangen. Vielmehr gilt hier ein Haftungsausschluß, da Daten auch durch Hardware- oder Bedienungsfehler des Kunden/Auftraggebers zerstört werden können. Der Kunde/Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Zahlung
(1) Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen.
(2) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(5) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 6 (sechs) Prozent p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht im Einzelfall wir einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt uns vorbehalten.

§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz, Datenverarbeitung
(1) Der Kunde wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass wir in dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen personenbezogenene Daten unserer Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, die für die Begründung und Änderung der Kundenverträge erforderlich sind (Bestandsdaten). Dazu gehören z.B. Name, Anschrift und Geburtsdatum. Das Geburtsdatum wird zur sicheren Unterscheidung namensgleicher oder ähnlicher Kunden benötigt.
(2) Soweit wir uns Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedienen, sind wir berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.
(3) Wir stehen dafür ein, dass alle Personen, die von uns mit der Abwicklung von Leistungen betraut werden, die datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
(4) Kundenspezifische Daten, die uns oder einem unserer Mitarbeiter bekannt werden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt deutsches Recht. Die Bestimmuangen des UN-Abkommens zum internationalen Warenverkauf (CISG) sind ausgeschlossen.
(2) Soweit der Kunde Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Burg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt.
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